Sicherheitsleistung für Mängelansprüche Sehr geehrte Damen und Herren, für dieses Vergabeverfahren möchten wir die Sicherheit für Mängelansprüche, drei Prozent, der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme in Anspruch nehmen. Im Anhang können Sie die Änderung (VHB 214 - Besondere Vertragsbedingungen, Seite 2, Punkt 5) entnehmen. Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Meier Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR KD / ZD 14 - Technik, SM-Vergabestelle VOB