Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend möchte ich Sie über eine weitere Bieteranfrage informieren. Frage: In der Anlage 6 Bauphasenplanung Sperrpausen heißt es unter lfd. Nr. 19 "Höhenbegrenzung im Bereich der Speiseleitung mit Abstand von >= 3,00 m zwischen Leitung und Baugeräten (Spezialtechnik einsetzen)" und unter lfd. Nr. 21 "Höhenbeschränkung beachten". In der Baubeschreibung Seite 14 schreiben Sie jedoch "Vor Beginn der Brückenbauarbeiten werden durch die DB InfraGo die bisher über der Straße verlaufenden Speiseleitungen sowie weitere Leitungen zurückgebaut und unter der Lüderitzer Straße gedükert." Weiterhin schreiben Sie "Es ist nicht vorgesehen, Kabel oder Leitungen der Bahn durch die Brücken- und Straßenbaumaßnahme zu berühren." Was meinen Sie also mit Höhenbeschränkung oder mit Spezialtechnik? Sollte es derartige Einschränkungen und Erfordernisse geben, sind aussagefähige Planunterlagen erforderlich, um diese Erchwernisse kalkulieren zu können. Antwort: Es sind allein die Angaben in der Baubeschreibung Seite 14 richtig. Die Unterlage 6 wurde nur ergänzend beigelegt, um die angemeldeten Sperrpausentermine für die Bieter sichtbar zu machen. Die Unterlage wurde unter Nr. 19 und Nr. 21 von der Bahn noch nicht aktualisiert. MfG