Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend möchte ich Sie über weitere Bieteranfragen informieren: Frage 1: Für die Markierung sind im LV keine Markierungsstoffe angegeben. Antwort: Die Positionen 4.3.130 bis 4.3.160 wurden um den Markierungsstoff ergänzt. Frage 2: Das ausgeschriebene Geländer aus Aluminium soll als Rohrgeländer ausgebildet werden. Es gibt jedoch kein Rohrgeländer aus Aluminium. Antwort: Das Rohrgeländer (Böschungsgeländer) wird als feuerverzinkte Stahlkonstruktion hergestellt. Die Ausführung aus Aluminium entfällt. Die Pos. 4.5.20 und 4.5.30 wurden entsprechend überarbeitet. Frage 3: Die Sperrpausen für den Abbruch sind unterschiedlich angegeben. In der Baubeschreibung Seite 27 ist der Abbruch ab 26.4.2025 beschrieben, im Bauphasenplan - Beeinflussung des Eisenbahnbetriebes - wird die Sperrung vom 18.4. bis 2.5.2025 beschrieben. Antwort: Korrekt sind die Angaben in der Baubeschreibung Pkt. 2.12 Sperrpausen auf Seite 27. Es ist zwar richtig, dass die Sperrpause bereits früher beginnt, jedoch ist der Abbruch der Brücke erst nach dem Rückbau der Speiseleitungen durch die Bahn ab 26.4.25 möglich. Ab dem 18.4.25 führt die Bahn im Rahmen der Sperrpause eigene Arbeiten an ihren Anlagen aus. Frage 4: Pos. 2.1.90 Dicke der Betondecke fehlt. Pos. 2.1.100 Schnitttiefe fehlt. Antwort: Die erforderlichen Angaben wurden im neuen LV Stand 29.10.2024 ergänzt. Das LV wurde mit Stand vom 29.10.2024 aktualisiert. Dazu folgende Anmerkungen: - Es ist pro Widerlagerseite ein wasserdichter Spundwandkasten herzustellen, um die Wasserhaltung infolge von ggf. anstehendem Schichtenwasser zu erleichtern. Dazu wurde das Kapitel 3.11 Spundwandverbau in das neue LV eingefügt. Zusätzlich wurde der Absteckplan 1101 beigelegt. - Die Pos. 3.4.10 Arbeitsebene Bohrpfahleinbau wurde überarbeitet. Ich bitte bei Ihrer Angebotserstellung um entsprechende Beachtung, dass nunmehr das LV Stand 29.10.2024 zugrunde zu legen ist. Vielen Dank. MfG