Sehr geehrte Damen und Herren, nachstehend erhalten Sie die Beantwortung einer Bieterfrage zu Ihrer Information. Frage: Ihre Antwort hierzu ist nicht VOB A konform. Ein Nachweis ist wenn erforderlich, ist dann erst im Auftragsfall erforderlich. Wenn hier etwaige Kosten bereits in der Angebotsphase anzugeben sind müssen diese als separate Position ausgeschrieben werden. Bitte überarbeite Sie hingegend Ihr LV. Sollte dieses nicht gemacht werden, erhalten Sie von uns ein Angebot mit Glas gemäß LV ohne Überprüfung. Frage: Da es auf dem Markt zumindest ein entsprechendes Prüfzeugnis für die beschriebenen Glaselemente gibt. Ist es nicht notwendigerweise erforderlich zusätzliche Nachweise zu erbringen. Sollten nach Meinung des Bieters dennoch zusätzliche kostenpflichtige Leistungen, welche z. B. aus rechnerischen Nachweisen bestehen, die im Zusammenhang mit seinem gewählten Glaslieferanten, für die Planung und Errichtung der jeweiligen Fassade im Auftragsfall notwendig werden, dann sind diese Kosten bereits bei Angebotsabgabe in dem jeweiligen Einheitspreis zu berücksichtigen. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Stadt Leipzig Vergabestelle AGM „Es handelt sich um eine Beauftragung nach § 59 Abs.1 SächsGemO."