Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie die Beantwortung einer Bieterfrage zu Ihrer Information: Frage: Wir weisen Sie nochmals darauf hin das die Verglasung der großen Felder der LV-Position 2.1.1 (Absturzsicher) keiner Zulassung entsprechen. Auch in der aktuellen Version 6 sind die großen Scheiben noch vorhanden. Soll jetzt hier die von Ihnen vorgegebene Verglasung kalkuliert werden auch wenn es dafür keine Zulassung gibt? Das können wir uns nicht vorstellen. Daher müssten die großen Felder einmal mittig geteilt werden. Wir bitten nochmal um eine genaue Angabe wie und was hier angeboten werden soll. Der Hinweis das eine neue Version der Vergabeunterlagen vorliegt reicht hier nicht aus. Antwort: Für die geplante Scheibengröße der Festverglasung (4.060 x 2.850 mm), Glastyp G6, ist der Nachweis der Absturzsicherung entweder über einen rechnerischen oder technischen Nachweis zu erbringen, welcher in der Position mit kalkuliert werden muss. Alternativ kann der Nachweis über ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis erfolgen. Siehe auch Prüfzeugnis P-2022-3035. Eine Unterteilung des Glaselementes ist somit nicht erforderlich. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stadt Leipzig Vergabestelle AGM (Es handelt sich um eine Beauftragung nach § 59 Abs. 1 SächsGemO.)