Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie die Beantwortung einer Bieterfrage zu Ihrer Information: Frage: Laut Auskunft eines Herstellers für Glasbrüstungen, können wir Ihnen die in Pos. 04.01.0043 beschriebenen Glasbrüstungen nur ab einer Höhe von 500mm anbieten. In Deutschland muss eine absturzsichernde Verglasung auch auf Stoßsicherheit (Pendelschlagversuch, AbP) gemäß DIN 18008-4 geprüft werden. Für eine 350 mm hohe Glasscheibe, z.B. als Absturzerhöhung, muss mit dem Prüfer abgestimmt werden, damit eventuell keine Stoßnachweise erforderlich sind. Weil auf so einer kleinen Scheibe als Absturzerhöhung kein Platz für einen "Stoß mit weichem Körper" ist, der direkt nur von der Scheibe aufgenommen wird. Auch die Glasstärke muss auf Grund der Glasmaße von 10 mm (2x5mm VSG aus ESG) auf 12 mm (2x6mm VSG aus ESG) erhöht werden. Antwort: Es wird ein geprüftes System mit Typenstatik beschrieben. Diese haben ein AbP und sind nach DIN 18008-4 geprüft. Hier sind auch kleinere Höhen als 500 mm möglich. Die kleinste uns bekannte Glashöhe für diese Systeme ist 280 mm. Die Glasstärke ist von 10 mm bis 12 mm möglich. Je nach Hersteller und Zulassung kann dieser Wert geringfügig variieren. Das ist entsprechend zu kalkulieren. Wir bitten um Angebot eines Produktes mit geprüfter Typenstatik für Glas, Tragprofil und Befestigung an den Rahmen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stadt Leipzig Vergabestelle AGM (Es handelt sich um eine Beauftragung nach § 59 Abs. 1 SächsGemO.)