Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie die Beantwortung einer Bieterfrage zu Ihrer Information: Frage: Da zum jetzigen Zeitpunkt immer noch kein neues Leistungsverzeichnis vorliegt und nach Erhalt genau geprüft werden muss, fordern wir jetzt schon vorsorglich um eine Verlängerung der Abgabefrist ab Erhalt des neuen Leistungsverzeichnisses. Antwort: Es liegt eine neue Version (Version6) der Vergabeunterlagen vor. Diese ist zu beachten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stadt Leipzig Vergabestelle AGM (Es handelt sich um eine Beauftragung nach § 59 Abs. 1 SächsGemO.)