Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie die Beantwortung einer Bieterfrage zu Ihrer Information: Frage: In der LV-Position 1.5.1 schreiben Sie u.a. "Einschließlich dem arbeitstäglichem Öffnen und Schließen.....". Bedeutet dies, dass an jedem Tag der gesamte Witterungsschutz von 1.190,00m² geöffnet und gegen Feierabend wieder verschlossen werden soll? Wie soll das funktionieren? Frage: Wir bitten um eine genaue Angabe was hier angeboten werden soll. Gleiches gilt für die LV-Position 1.5.2. Antwort: Der Witterungsschutz ist ausschließlich für die Leistungen des Fenster-/ Fassadeneinbaus zu öffnen und zu schließen, und das so oft bis die Fenster/ Fassaden am jeweiligen Einbaustandort die Witterungsschutzfunktion übernehmen können. Gleiches gilt für die LV-Position 1.5.2. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stadt Leipzig Vergabestelle AGM (Es handelt sich um eine Beauftragung nach § 59 Abs. 1 SächsGemO.)