Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie die Beantwortung einer Bieterfrage zu Ihrer Information: Frage: Bei den 2flg. Paniktüren (z.B.LV-Pos. 2.3.4) schreiben Sie u.a. "selbstverriegelndes Panikschloss", also handelt es sich um eine Paniktür. Ob es sich hierbei um eine Voll- oder Teilpanik- Tür handelt ist nicht beschrieben. Frage: Können wir davon ausgehen das es sich bei den 2flg. Türen mit Panikschloss immer um eine Teilpanik und nicht um eine Vollpanik-Tür handelt? Dann verweisen Sie in den Türpositionen auf den "Übersichtsplan Schließkonzept EG - 3.OG". Hier steht dann zu der o.g. LV-Pos. im Grundriss "ST-2 (Stele zur Temporären Feststellung)". Diese Stelen sind aber nicht ausgeschrieben. Frage: Können wir davon ausgehen das es sich bei den Stelen um eine bauseitige Leistung handelt? Antwort: Es sind für die zweiflügeligen Türen Vollpaniktüren zu kalkulieren. Siehe auch Beantwortung Bieterfrage 41. Es sind keine Stelen anzubieten. Diese werden durch den Außenanlagenbauer geliefert und eingebaut. Es ist lediglich die Befestigung an diese mit einzukalkulieren. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stadt Leipzig Vergabestelle AGM (Es handelt sich um eine Beauftragung nach § 59 Abs. 1 SächsGemO.)