Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie die Beantwortung einer Bieterfrage zu Ihrer Information: Frage: Sind die in den o.g. Pos. erwähnten Stahl-Stelen mit anzubieten? Wenn ja bitten wir diese genauer zu beschreiben. Antwort: Es sind keine Stelen anzubieten. Diese werden durch den Außenanlagenbauer geliefert und eingebaut. Es ist lediglich die Befestigung an diese mit einzukalkulieren. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stadt Leipzig Vergabestelle AGM (Es handelt sich um eine Beauftragung nach § 59 Abs. 1 SächsGemO.)