Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie die Beantwortung einer Bieterfrage zu Ihrer Information: Frage: Die Beschichtungsfirmen lehnen die Pulverbeschichtung von Edelstahlteilen wie in LV-Pos. 2.1.3 beschrieben aus Gewährleistungsgründen grundsätzlich ab. Wir können diese Position somit nur aus unbeschichtetem Edelstahl oder beschichtet aus Aluminium bzw. verzinktem Stahl ausführen. Was soll angeboten werden? Antwort: Eine Ausführung aus verzinktem Stahl pulverbeschichtet in RAL 7021 kann gleichermaßen erfolgen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stadt Leipzig Vergabestelle AGM (Es handelt sich um eine Beauftragung nach § 59 Abs. 1 SächsGemO.)