Sehr geehrte Damen und Herren, es sind zwischenzeitlich in kurzer Zeit mehrere neue Versionen der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt worden. Daher weisen wir ausnahmsweise zusätzlich mit dieser Nachricht daraufhin, dass die Angebote zwingend auf die 5. Version der Vergabeunterlagen abzugeben sind. Werden Angebote auf ältere Versionen der Vergabeunterlagen abgegeben, müssen diese idR. ausgeschlossen werden. Mit freundlichen Grüßen Stadt Leipzig Vergabestelle AGM (Es handelt sich um eine Beauftragung nach § 59 Abs. 1 SächsGemO.)