Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie die Beantwortung einer Bieterfrage zu Ihrer Information: Frage: In den Innenhöfen sind anstatt der ausgeschriebene 2-flügeligen Türen des Titels 5 nur 1-flügelige Türen erkennbar. Wir bitten um Klarstellung. Antwort: In dem Titel 5 sind nicht nur die Außentüren der Innenhöfe aufgeführt, sondern auch die in den Fassaden der Gebäudeaußenseiten. Mit freundlichen Grüßen Stadt Leipzig Vergabestelle AGM (Es handelt sich um eine Beauftragung nach §59 Abs. 1 SächsGemO.)