Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie die Beantwortung einer Bieterfrage zu Ihrer Information: Frage: In den LV-Pos. 4.2.1 und 4.2.2 soll die Zuschnittbreite der Folie nach Einbausituation kalkuliert werden. Diese bewegt sich zwischen 100 mm und 400 mm. Der Preisunterschied beträgt als 300 % und ist so nicht kalkulierbar. Antwort: Generell betreffen diese Positionen nur die Rohbauanschlüsse der Fensterelemente und Fensterbänder, nicht der Pfosten-Riegel-Fassaden! Da die Fenster alle die gleiche Einbausituation haben, vor der Rohbauöffnung, und die Elemente immer die gleiche Tiefe haben sollten, sollten auch die Anschlussbänder jeweils die gleiche Zuschnittbreite haben. Sollte dies aus Sicht des Bieters an bestimmten Fenstern nicht der Fall sein, ist entweder mit der erforderlichen maximalen Zuschnittbreite zu kalkuliert oder es ist für die erforderliche Länge und Zuschnittbreite mit einem Faktor zu kalkulieren. Mit freundlichen Grüßen Stadt Leipzig Vergabestelle AGM (Es handelt sich um eine Beauftragung nach §59 Abs. 1 SächsGemO.)