Sehr geehrte Damen und Herrn, zum Vergabeverfahren liegen uns weitere Bieterfragen vor. Frage: Bezüglich Pos. 2.1.3.10 wird der Sachverständige vom Auftraggeber ausgewählt und beauftragt. Bei der nachfolgenden Position soll aber der Auftragnehmer eine SV-Abnahme anbieten. Ich bitte um Klärung dieses Widerspruchs bzw. eine Fristverlängerung damit genug Reaktionszeit gegeben ist. Antwort: Die Pos. 2.1.3.10 „Teilnahme an Sachverständigenprüfung“ ist anzubieten. Die nachfolgende Pos. (2.1.3.20) entfällt und wird nicht benötigt. Sie als Bieter müssen Ihre Leistungsverzeichnisse im Angebot nicht ändern. Die Position 2.1.3.20 wird durch uns in der Auswertung nicht berücksichtigt. Die Angebotsfrist wird auf den 29. November 2024 um 10:00 Uhr verlängert. Aufgrund der Terminänderung müssen die Vergabeunterlagen mit dem heutigen Datum geändert werden. Frage: Die Positionstexte der Brandschutzklappen von Pos. 1.1.2.10 bis 80 sind widersprüchlich ausgeschrieben. Welches Zubehör ist mit dem Text > Ein-/Anbauzubehör für den Einbau an Geschossdecke, massiven Wänden oder Trockenbauwänden sowie Anschluss an das Rohrleitungsnetz und Dämmung des Bauteils mit Mineralwolle < genau gemeint? Einbaurahmen inkl. 2 Segeltuchstutzen? Die Frage stellt sich deshalb, weil bei der Brandschutzklappen von Pos. 1.1.2.90 bis 110 unmissverständlich auf Ein-/Anbaurahmen hingewiesen wird. Wenn die Brandschutzklappen aber tatsächlich mit einem Ein-/Anbaurahmen angeboten werden sollen, warum werden dann bei der Pos. 1.1.6.10 bis 20 und Pos. 2.1.5.30 bis 100 für die Brandschutzklappen eine Vermörtelung und Verschluss für Kernbohrungen und Durchbrüche ausgeschrieben? Antwort: Die Brandschutzklappen sind wie ausgeschrieben anzubieten. Die Positionen 1.16.10 und 1.1.6.20 entfallen und werden nicht benötigt. Sie als Bieter müssen Ihre Leistungsverzeichnisse im Angebot nicht ändern. Die Positionen 1.16.10 und 1.1.6.20 werden durch uns in der Auswertung nicht berücksichtigt. Wichtiger Hinweis: Wenn Sie sich durch die vorgenannten Fragen und Antworten kein Änderungsbedarf an Ihren bereits hochgeladenen Angeboten ergibt, müssen Sie diese auch nicht mehr ändern. Mit freundlichen Grüßen Steffi Geißler Sachbearbeiterin Zentrale Vergabestelle