Sehr geehrte Damen und Herren, uns liegt eine Bieterfrage vor, die wir im folgenden beantworten. Bitte beachten Sie die Antworten bei Ihrer Angebotserstellung. Frage 1: im Titel 1.1.5 "Wärmedämmung und Brandschutz" ist die Schaumstoffdämmung für den Luftkanal mit der Baustoffklasse S3 ausgeschrieben, nach aktueller M-LüAr von 2021 ist S3 Material nicht mehr zulässig. Soll alternativ S2-Material angeboten werden? Antwort 1: Entsprechend der MVV TB 2019 ist der Einsatz von schwerentflammbaren Baustoffen mit der Klassifizierung s3 nicht mehr zulässig. Dämmmaterialien nach Titel 1.1.5 sind daher mindestens mit der Klassifizierung s2 oder besser anzubieten. Mit freundlichen Grüßen Susanne Oehlert Zentrale Vergabestelle