Sehr geehrte Damen und Herren, uns liegt eine Bieterfrage vor, die wir im folgenden beantworten. Bitte beachten Sie die Antworten bei Ihrer Angebotserstellung. Frage 1: Die LV-Pos.2.1.3.20-Teilnahme an Sachverständigenprüfung bezieht sich lt.Ausschreibungstext auf das Gewerk Lüftungstechnik. Ist es notwendig diese Position für das Gewerk Heizung+Sanitär zu bepreisen? Antwort 1: Die Teilnahme an der Sachverständigenabnahme bezieht sich hauptsächlich auf das Gewerk Lüftungstechnik. Eine Teilnahme mit direkt anschließenden Gewerke (z.B. Heizung - RLT Heizkreis Brandschutzmaßnahmen) ist erforderlich um zugehörige Schnittstellen abzudecken. Ebenso ist die entsprechende Koordination und die Zuarbeit von notwendigen Dokumentationen an das Lüftungsgewerk zu kalkulieren. Mit freundlichen Grüßen Susanne Oehlert Zentrale Vergabestelle