Sehr geehrte Bieter, zur o. g. Vergabe ging eine Bieteranfrage ein. In Beantwortung dieser Anfrage sende ich Ihnen die Anfrage und die Beantwortung dieser zu. Frage: "In die Pos. 01.02.40 sie beschreiben Sozialcontainer, die auf den Schleusencontainer aufgestellt werden müssen. Wir raten von solcher Ausführung ab, da die Fäkalientanks auch unter den Schleusencontainern aufgestellt werden müssen. Die Belastung den Fäkalinetanks ist über die zugelassene Grenze. Stattdessen könnte der Sozialcontainer in der Nähe aufgestellt werden oder bei Platzmängeln, wäre es auch möglich, die Fäkalientanks in die Erde zu begraben. Wäre das zugelassen ? Oder wie sollen wir hier vorgehen ?" Antwort: „Für die Aufstellung der Container steht bauseits leider nur ein begrenzter Raum zur Verfügung. Aus diesem Grund wurde vorgesehen, die Sozialcontainer auf die Schleusencontainer zu stapeln. Sollte es aus verschiedenen Gründen nicht möglich sein, Abwassertanks unter den Schleusencontainern zu platzieren, müssen diese separat aufgestellt, angeschlossen und in Betrieb genommen werden (vgl. Pos. 01.0100 bis 01.02.0120 Abwassertank). Die dafür notwendigen Ausrüstungen, wie z. B. eine Pumpe, sind kalkulatorisch zu berücksichtigen. Das Eingraben von Abwassertanks ist nicht zulässig.“ Mit freundlichem Gruß im Auftrag Heike Wolf Sachbearbeiterin Zentrale Vergabestelle Kulturstiftung Sachsen-Anhalt Leitzkau, Am Schloss 4 39279 Gommern