Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund einer Nachfrage erhalten Sie nachfolgende Information: Frage: „Sehr geehrte Vergabestelle, gemäß Ihrer Ausschreibung, hier Liestungsverzeichnis, "...muss das Entsorgungsfahrzeug den Anforderungen der Fäkalschlammabfuhr entsprechen (Saug- und Spülwagen) und muss mit einer geeichten Mengenmessanlage ausgerüstet sein, ...". Dem Bieter ist keine eichfähige Messeinrichtung für Saugfahrzeuge zur mobilen Klärschlammabfuhr bekannt. Wir bitten um Mitteilung, welches System von Ihnen gefordert ist, Durchflussmessungen sind für dieses Medium nicht möglich. Andernfalls ist diese Vorgabe zu streichen.“ Antwort: "Sehr geehrte Frau Schmidt, in diesem Fall ist mit geeichter Mengenmessanlage eine Messeinrichtung gemeint, die sicherstellt, dass die angegebenen Mengen eingehalten werden, was zu einer fairen und transparenten Abrechnung führen soll. Anders beschrieben muss das Fahrzeug über eine Messeinrichtung verfügen die den Kunden vor Ort und den Fahrzeugführer in die Lage versetzt, die entsorgte Menge mindestens in vollen Kubikmeter zu erfassen und transparent auszuweisen. Wobei hier das Eichen nicht streng nach Eichgesetzt zu verstehen ist, sondern die Richtigkeit der Anzeige mit vertretbaren Toleranzen über eine Parallelmessung überprüft sein muss oder überprüft werden kann." Wir bitten um Beachtung dieser Hinweise bei der Erstellung und Übermittlung Ihrer Angebote. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag S. Schmidt Vergabestelle Gemeinde Barleben