Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend geben wir Ihnen eine Bieteranfrage und die dazugehörige Antwort zur Kenntnis und Beachtung. Frage: Ist die geforderte Urkalkulation mit den Angebotsunterlagen hochzuladen oder besteht die Möglichkeit diese, wie üblich, im verschlossenen Umschlag per Post zuzusenden? Antwort Im Rahmen der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung erfolgen die Durchführung von Vergabeverfahren in der Stadt Leipzig ausschließlich elektronisch. Daher muss auch die Urkalkulation den digitalen Angebotsunterlagen beigefügt und hochgeladen werden. Eine Übersendung per Post ist nicht zulässig. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Kästner SB Zentrale Ausschreibungsstelle