Sehr geehrte Damen und Herren, zum Verfahren liegt uns eine Bieterfrage vor. Frage: In Pos. 1.1.20 wir vom Bieter die Kalkulation von Gerüstbauarbeiten verlangt. Hierzu verweisen wir auf das VHB " dem Bieter obliegt keine Massen und Mengenermittlung". Eine Ermittlung der fehlenden Gerüstbaumassnahmen ist somit vorzugeben. Des weitteren ist es dem Unternehmer nicht gestattet in bestehende Gerüstbausysteme einzugreifen. Dies darf nur der Ersteller der Rüstung. Ist die ausführende Gerüstbaufirma bekannt um entsprechende Angebotspreise einzuholen? Des weiteren werden Kleineisenteile in der selbigen Pos. abgefordert. Welche Mengen, Querschnitte, Materialgüten sollen angeboten werden? Antwort: Es wird ein Fassaden- und Dachfanggerüst durch das Gewerk Gerüstbauarbeiten gestellt. Sind darüber hinaus aus Sicht des Bieters weitere zusätzliche Maßnahmen (wie z.B. Abstütz-, Hebe-, Sicherungsarbeiten) erforderlich, sind diese einzukalkulieren. Die Befestigungs- und Verbindungsmittel ergeben sich aus dem vom Bieter zuvor erstellten Konstruktions- und Abbundplan. Mit freundlichen Grüßen Steffi Geißler Sachbearbeiterin Zentrale Vergabestelle