Frage: Aus dem Leistungsverzeichnis zu Los 5 Steuerbescheide. Pos. 5 ist nicht erkennbar, mit welcher Anzahl von „Einzelabrufen/Abholungen“ die Bieter kalkulieren können. Die konkreten Termine und Abholzeiten sollen mit dem Auftragnehmer individuell vereinbart werden. Die Vergabeunterlagen müssen jedoch so aussagekräftig und eindeutig sein, dass alle Bieter sie gleich verstehen und vergleichbare Angebote erwartet werden können. Wir bitten daher für die Angebotskalkulation um eine Angabe zur Anzahl der jährlich geschätzt anfallenden Abholungen und Mengen und regen an, die Abholung als separate Position im Leistungsverzeichnis als Monatspauschale auszuweisen sowie die Möglichkeit einzuräumen, dass bei geänderten Parametern zur Abholung eine Preisanpassung durchgeführt werden kann. Antwort: Das Los 5 - Steuerbescheide ist von vielen (teils gesetzlichen) Parametern abhängig. Der Auftraggeber geht pro Jahr von 5 größeren Einzelabrufen aus, welche eine separate Anfahrt erfordern. Hat der Bieter den Zuschlag für mehrere Lose erhalten, oder besteht ein anderes vertragliches Abholverhältnis, so muss die Abholung von Mengen bis 1.000 Sendungen mit der anderer Sendungen verbunden werden. Werden mehr als die angegebenen 5 Abholungen benötigt, so besteht in gegenseitigem Einvernehmen die Möglichkeit zur Preisanpassung.