Bieterfrage 1 - Umschläge: Wir verstehen das Leistungsverzeichnis so, dass die Postzustellungsaufträge in einem äußeren Umschlag und frankiert an den Auftragnehmer übergeben werden. Der Postzustellungsauftrag besteht dann insgesamt aus 3 Bestandteilen: Dem kuvertierten Schriftstück, der Postzustellungsurkunde und einer äußeren Umhüllung. Sofern Sie hinsichtlich der zuvor genannten Besonderheiten keine Präferenzen haben, bitten wir um eine Bestätigung, dass wir die kostengünstigste Variante einkalkulieren dürfen. Antwort: Die Postzustellungsaufträge werden versandfertig durch den Auftraggeber vorbereitet. Dies beinhaltet den Inneren Umschlag, die Urkunde sowie den äußeren Umschlag. Entsprechende Materialien können vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden. Dies wurde in Punkt 1 unter „Allgemeine Vorbemerkungen“ beschrieben. Aus dieser Formulierung ergibt sich ausdrücklich keine Verpflichtung zur Bereitstellung der Materialien. Insofern ergeben sich hieraus auch keine kalkulationsrelevanten Aspekte. Bieterfrage 2 - Mehrwertsteuerbefreiung: Das Preisblatt lässt bei der Eingabe der Mehrwertsteuer keine Differenzierung zwischen den Produkten zu. Vielmehr wird automatisch bei allen Produkten die Mehrwertsteuer in Höhe von 19% hinzugerechnet. Wir gehen daher davon aus, dass wir in einer Erläuterung zum Preisblatt die Mehrwertsteuerbefreiung erläutern dürfen. Darüber hinaus gehen wir davon aus, dass die Mehrwertsteuer für bei der Wertung des Angebotspreises nicht berücksichtigt wird. Antwort: Für die Preiswertung werden die Bruttowerte herangezogen, da anderenfalls vom Gesetzgeber durch Mehrwertsteuersenkungen oder -befreiungen beabsichtigte Wettbewerbsvorteile ins Leere liefen. Bitte erläutern Sie die Preisangaben (mehrwertsteuerbefreit oder nicht) auf einem gesonderten Dokument! Die Vergabestelle korrigiert dann die Bruttosummen entsprechend. Bieterfrage 3 - Rechnung in zwei Ausfertigungen: Laut Leistungsverzeichnissen wünschen Sie die Rechnungsstellung in elektronischer Form per E-Mail. Gehen wir recht in der Annahme, dass die Anforderung an eine zweifache Ausfertigung der Rechnung gem. der Besonderen Vertragsbedingungen, Kap. 5 daher entfällt? Antwort: Der Punkt in den Besonderen Vertragsbedingungen ist veraltet. Rechnungsstellung bitte in elektronischer Form per E-Mail.