Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie die Antwort auf eine Bieterfrage: Frage 1: Für die Vergabe von Post- und Kurierdienstleistungen führen Sie parallel 5 Vergabeverfahren durch. Inwieweit sind die Bieterfragen und die dazugehörigen Antworten der Vergabestelle als gesondert für die Lose einzeln zu betrachten, oder gelten die Antworten der Vergabestelle für alle Lose? Antwort 1: Die Bieterfragen sind i.d.R. gesondert pro Los zu betrachten. Wenn diese Fragen aber identisch für alle Lose gelten, dann können Sie diese bei einem Los stellen, beantwortet werden sie aber pro Los, da nicht alle Bieter an jedem Los teilnehmen. Frage 2: Teilweise sind in den einzelnen Losen identische Unterlagen beizubringen. Kann der Bieter bei Abgabe von Los 1 davon ausgehen, dass gemäß § 50 Abs. 3 Nr. 2 VgV Unterlagen in deren Besitz die Vergabestelle bereits ist (Abgabe Los 1: 26.09.2024 10 Uhr) nicht erneut beigebracht werden müssen? Antwort 2: Es reicht, wenn die Unterlagen bei einem Los beigebracht werden. Bitte vermerken Sie, dass Sie die Unterlagen bereits bei Los x abgegeben haben. Mit freundlichen Grüßen Müller