Sehr geehrte Teilnehmer, Sie erhalten die Bieterfrage 1, bestehend aus vier Teilfragen, mit den dazugehörigen Antworten zu Ihrer Information und Berücksichtigung : "In den LV Positionen wird darauf verwiesen, dass die Einheiten „… wie in den ZTV beschrieben…“ anzubieten sind. In den beiliegenden ZTV finden wir leider keine Hinweise zu den Anforderungen an die Beschaffenheit der einzelnen Komponenten (Schränke, Arbeitsplatten etc.). Hierzu bitten wir um Übersendung der ZTV, die die Ausstattungsgegenstände auskömmlich beschreiben. Antwort: Mit dem Kürzel „ ZTV“ sind die „Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen“ gemeint. Diese finden Sie die in der Leistungsbeschreibung ab Seite 9 bis 13. Es gibt keine spezifischen ZTV für die genannten Positionen." "Es werden Validierungen für die Schrankanlagen und auch für die Steckbeckenspüler gefordert. Da es für beides keine übergeordneten Vorschriften bzw. Vorgaben hinsichtlich einer Validierung gibt, bitten wir um Erläuterung, auf welcher Basis hier was anzubieten ist. Antwort: Die Mindestanforderungen nach RKI sind umzusetzen und zu berücksichtigen (Messung A0-Wert). Eine Prüfung der Geräte mit Bio-Indikatoren ist nicht gefordert." "Es werden in der Ausführungsbeschreibung der Steckbeckenspüler Produkteigenschaften aufgeführt, die andere Mitbewerber technisch anders lösen und somit die ausgeschriebenen Eigenschaften auch nicht in Ihrem Portfolio haben. Wir bitten um Auskunft (da Nebenangebote nicht zulässig sind) ob Produkte mit gleichwertiger Ausstattung angeboten werden dürfen. Antwort: Die Abweichung ist vom Bieter mit Abgabe des Angebotes eindeutig zu beschreiben." "Unter den Pos. 1.2.1 / 2.2.1 des LV sind Kosten für Aufenthalts- und Lagerräume anzubieten. Wie soll sich ein Bieter verhalten, der keine Aufenthalts- und Lagerräume für den Zeitraum der Montage benötigt. Sind hier Eintragungen mit „0“ (Null) Euro zulässig? Antwort: Der Preis „ 0=Null “ ist zulässig." Mit freundlichen Grüßen Vergabestelle