Sehr geehrte Teilnehmer, Sie erhalten die Bieterfrage 5: Es fehlt eine genaue Beschreibung: - Soll der Verschluss nach MLAR erfolgen? - Welche Brandschutzklasse sollen die Durchbrüche haben? - Was ist mit Dämmstofffarbe oder Dämmstoffbinder gemeint? Antwort: Wir gehen davon aus, dass die Positionen 1.2.115 -ff. sowie Pos. 2.1.71 und ff. „Wanddurchführungen mit Stopfwolle schließen“ gemeint ist. Der Verschluss der eckigen oder runden Luftleitung erfolgt rauchdicht nach M-LüAR für eine feuerhemmende Wand (F30). Dämmstofffarbe bzw. Dämmstoffbinder mit entsprechender Zulassung ist für die Lagesicherung der Verstopfung beidseitig der Wand vorzusehen. Mit freundlichen Grüßen Vergabestelle