Sehr geehrte Teilnehmer, Sie erhalten die Bieterfrage 1: 1. Der absturzsichernde Glastyp GT1 ist mit VSG 8 - ESG 4 - ESG 8 beschrieben. Ist auch ein geprüfter Aufbau mit VSG 8 - Float 4 - VSG 8 möglich? Hier gibt es deutliche Preisunterschiede zum teureren ESG. Antwort: Sofern die Ausführung nachweislich eine Zulassung hat, stellt dies kein Problem dar. Der statische Nachweis obliegt dem AN gemäß Position 31.03.1 2. Bei den Fenstern Pos. 2 ist die absturzsichernde Verglasung GT1 bechrieben. Die Flügel erhalten jedoch ein Wetterschutzgitter und 2 Brüstungssicherungen aus Edelstahl als Absturzsicherung. Aus unserer Sicht ist die absturzsichernde Verglasung nicht erforderlich und es könnte der Glastyp GT2 verwendet werden. Wir bitten um Überprüfung und Angabe, wie die entsprechenden Positionen kalkuliert werden sollen. Antwort: Die Fenster der Position 2 sind mit tiefliegender Brüstung geplant. Die außenliegende Absturzsicherung soll Personen vor Absturz bei geöffnetem Flügel schützen. Eine außenliegende Absturzsicherung entbindet nicht von absturzsichernden Verglasungen. Wenn die Fenster geschlossen sind, geht der Anprall auf die Glasscheibe, die entsprechend auszubilden ist. Auch hier obliegt der statische Nachweis dem AN. Gemäß Planung ist eine absturzsichernde Verglasung gemäß GT1 erforderlich und zu kalkulieren. Wir bitte um Überprüfung und Angabe wie die entsprechenden Positionen kalkuliert werden sollen. Mit freundlichen Grüßen Vergabestelle