Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie in Beantwortung mehrerer Bieteranfragen bereits folgendes zur Kenntnis: (Titel 16) Baustraße gemäß Lageplan Unterlage 7.1, Blatt 6, siehe auch Baubeschreibung Pkt.1.1.1.3. Sie dient der Herstellung der Restarbeiten am BW 42 und 42.6 sowie der Herstellung des Wendehammers am Lotzebachstollen. Die Herstellung dieser Baustraße erfolgt zu einem anderen Zeitpunkt als die Herstellung der Baustraße gemäß 19.01.0010 für den Kanalbau der SEDD und unterscheidet sich in Lage und Höhe von dieser. (Po. 17.0.2) In Pos. 17.00.0002 beinhaltet die Herstellung der Leitungsgräben (ohne Baugruben) und die Pos. 17.00.0005 die Herstellung der Baugruben. Mit freundlichen Grüßen Cornelia Rautert Sachbearbeiterin