Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend geben wir Ihnen folgende Bieteranfragen und deren Beantwortung zur Kenntnis und Beachtung. Frage 1: im Leistungsverzeichnis auf den Seiten 36+37 fordern Sie die Zertifizierung gemäß EU-Umweltzeichen für Gebäudereinigungsdienste (EU) nach Beschluss EU 2018/680 - verstehen wir es richtig, dass wir hier die Zertifizierung DIN ISO 14001 einreichen können oder welchen Nachweis benötigen Sie hierfür? Bzw. welcher Nachweis ist Vergleichbar? Antwort 1: Die "DIN EN ISO 14001 : 2015" stellt keine Zertifizierung gemäß des EU-Umweltzeichens für Gebäudereinigungsdienste (BESCHLUSS (EU) 2018/680 dar. Das mit der DIN EN ISO 14001 : 2015 zertifizierte Umweltmanagementsystem ist nur ein Kriterium des EU-Umweltzeichens. Sofern der Bieter gemäß § 34 Abs. 4 VgV den Nachweis mit anderen Gütezeichen erbringt, so akzeptiert die Auftraggeberin dies. Ein Nachweis muss dann allerdings für alle Kriterien des EU-Umweltzeichens für Gebäudereinigungsdienst (EU) 2018/680 erbracht werden. Eine Eigenerklärung des Bieters zur Einhaltung aller Kriterien wurde seitens der Auftraggeberin ausgeschlossen, da ein entsprechendes Gütezeichen eine Überprüfung durch ein externes Unternehmen beinhaltet und somit in der Wirkung anders zu behandeln ist als eine Eigenerklärung. Wir weisen an dieser Stelle nochmals darauf hin, dass eine verpflichtende Vorlage einer Zertifizierung gemäß EU-Umweltzeichen für Gebäudereinigungsdienste (EU) 2018/680 nicht gegeben ist. Die Zertifizierung ist ein Zuschlagskriterium, welches bewertet wird und stellt kein Ausschlusskriterium dar. Liegt keine Zertifizierung nach EU-Umweltzeichen für Gebäudereinigungsdienste (BESCHLUSS (EU) 2018/680) vor oder befindet sich das Unternehmen nicht im Zertifizierungsprozess, erfolgt die Bewertung mit 0 Punkten und führt nicht zum Ausschluss des Angebotes. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Nicole Nebelung Strategische Vergabemanagerin Einkauf Zentrale Ausschreibungsstelle VOL