Sehr geehrte Damen und Herren, zu oben genannter Ausschreibung erhielten wir am 20.08.2024 eine Bieterfrage: „Guten Tag, wir beteiligen und an o.g. Ausschreibung und haben eine Frage zum allgemeinverbindlichen Tariflohn. Die Leistung soll ab 01.01.2025 zur Ausführung kommen. Bisher gibt es keine Informationen welcher Tariflohn für Gebäudereiniger ab 2025 gilt. Bitte informieren Sie uns mit welchem Stundenlohn wir kalkulieren sollen.“ Antwort: Sehr geehrte Damen und Herren, es gibt keine Möglichkeit der Preisanpassung. Sie als Unternehmer müssen so kalkulieren, dass Sie die möglichen Anpassungen berücksichtigen. Mit freundlichen Grüßen Konstanze Becker Vergabestelle - Stadt Döbeln