Sehr geehrte Damen und Herren, es liegt folgende Bieterfrage vor: Davon ausgehend, dass die Wasserversorgung getrennt berechnet werden soll, ist diese Leistung mit 19% gesetzlich anzuwendender Umsatzsteuer zu veranschlagen. Sollen die Getränke separat mit 19% Umsatzsteuer angeboten werden? Die Entsorgung von Speisenresten unterliegt ebenfalls dem regulären Steuersatz und führt bei einer Gesamtbetrachtung dazu, dass auch die Speisen mit 19% zu versteuern sind. Soll der Preis für die Lieferung von Speisen inkl. Entsorgungsleistung (Rücknahme Biomüll) mit 19% gesetzlich anzuwendender Umsatzsteuer angeboten werden? Antwort: Die Lieferung der Speisen und Getränke/Wasser sowie die Entsorgungsleistung bzgl. der Speisenreste soll mit der gesetzlich regulär anzuwendenden Umsatzsteuer des Bieters angeboten werden. Es ist hierbei von der Gesamtbetrachtung der zu vergebenden Leistungen auszugehen. Mit freundlichen Grüßen König