Sehr geehrte Damen und Herren, es liegen folgende Bieterfragen vor: Frage 1: Leistungsverzeichnis Punkte 1.2 Optionale Position - relevant für Angebotssumme Bio-Komponente Mittagsverpflegung: Soll an diese Stelle der Preis für eine Komponente oder ein Mittagessen mit einer Bio-Komponente oder einer Vollverpflegung mit eine Bio-Komponente zum Mittag angegeben werden? Antwort: Es soll der Preis der Vollverpflegung mit einer BIO-Komponente zum Mittag angegeben werden. Frage 2: Leistungsverzeichnis Punkte 2.2 Optionale Position - relevant für Angebotssumme Bio-Komponente Mittagsverpflegung: Soll an diese Stelle der Preis für eine Komponente oder ein Mittagessen mit einer Bio-Komponente angegeben werden? Antwort: Es soll der Preis für ein Mittagessen mit einer BIO-Komponente angegeben werden. Frage 3: Davon ausgehend, dass die Wasserversorgung getrennt berechnet werden soll, ist diese Leistung mit 19% gesetzlich anzuwendender Umsatzsteuer zu veranschlagen. Sollen die Getränke separat mit 19% Umsatzsteuer angeboten werden? Die Entsorgung von Speisenresten unterliegt ebenfalls dem regulären Steuersatz und führt bei einer Gesamtbetrachtung dazu, dass auch die Speisen mit 19% zu versteuern sind. Soll der Preis für die Lieferung von Speisen inkl. Entsorgungsleistung (Rücknahme Biomüll) mit 19% gesetzlich anzuwendender Umsatzsteuer angeboten werden? Antwort: Die Lieferung der Speisen und Getränke/Wasser sowie die Entsorgungsleistung bzgl. der Speisenreste soll mit der gesetzlich regulär anzuwendenden Umsatzsteuer des Bieters angeboten werden. Es ist hierbei von der Gesamtbetrachtung der zu vergebenden Leistungen auszugehen. Mit freundlichen Grüßen König