Bieterfrage: Sehr geehrte Damn und Herren, aus den Vergabeunterlagen geht für mich nicht eindeutig hervor, ob das Verfahren zweistufig ist und das Leistungsverzeichnis zunächst nur zur Information dient oder mit dem Teilnahmeantrag ausgefüllt werden muss. Ferner konnte ich keine Verfahrensbeschreibung mit exakter Darstellung der zu übermittelnden Dokumente für die jeweilge Verfahrensstufe finden und ebensowenig entsprechene Informationen in der Bekanntmachung. Antwort: Bei einer Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb handelt es sich mind. um ein zweistufiges Verfahren. Das Leistungsverzeichnis dient zur Information und muss für den Teilnahmeantrag nicht ausgefüllt werden. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Dokumente einzureichen: - Teilnahmeantrag inkl. Aufstellung der Referenzen - Eigenerklärung Eignung - Eigenerklärung Bezug Russland