Bieterfrage 1: Bezugnehmend auf das Wertungskriterium Nr. 2 (Kosten des KIS Orbis) weisen wir darauf hin, dass ein Angebot von Orbis über etwaige Schnittstellen nur vom Kunden, nicht von etwaigen Dritten eingeholt werden kann. Wir weisen zusätzlich darauf hin, dass im Hinblick auf das Gebot diskriminierungsfreier Interoperabilität nach § 332 a SGB V eine kostenmäßige Ungleichbehandlung bei der Schnittstellenanbindung durch den KIS-Hersteller unzulässig ist und vom Auftraggeber somit nicht in die Bewertung des Drittanbieter-Preises einfließen darf. Wir bitten um Klarstellung des Sachverhalts. Antwort zu Bieterfrage 1: Sehr geehrter Bieter, vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir weisen darauf hin, dass das beigefügte Leistungsverzeichnis informativen Charakter hat und für den Teilnahmeantrag im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs noch nicht ausgefüllt werden soll und somit nicht gewertet wird. Ihren Einwand bezüglich der Passagen im Leistungsverzeichnis haben wir zur Kenntnis genommen und werden diese bis zur Angebotsabfrage sorgfältig prüfen. Bieterfrage 2: Sehr geehrte Damen und Herren, gehen wir Recht in der Annahme, dass Referenzen mit ähnlichem Auftragsgegenstand auch aus anderen europäischen Ländern benannt werden können? Wir können keinen Grund bezogen auf den Auftragsgegenstand erkennen, die Referenzen auf den deutschsprachigen Raum zu beschränken. Unsere Projektsprache ist generell Deutsch (Projektleiter, Produkt- und Oberflächensprache, Handbücher, etc.). Eine Schnittstelle zum KIS ORBIS ist nicht verständlich, weil im Kontext mit den Forderungen des KHZG Interoperabilität gefördert wird und Standard-Schnittstellenverfahren angewendet werden sollen. Wir gehen daher davon aus, dass als Basis die Standard-Schnittstellenverfahren FHIR/HL7/REST API ausreichen. Antwort zu Bieterfrage 2: Sehr geehrter Bieter, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Anforderungen an die Referenzen sind klar beschrieben und werden für die Bewertung angewendet. Das KIS ORBIS ist in Deutschland sehr weit verbreitet und deckt mit mehr als 800 Installationen +50% vom gesamten deutschen Markt ab. Wir müssen sicher gehen, dass der Auftragnehmer über die notwendige Erfahrung für ein Projekt in diesem speziellen Umfeld verfügt. Aus diesem Grund und aufgrund der sehr großen Verbreitung von ORBIS KIS und der Interoperabilität der Systeme ist es möglich und angemessen, die Referenzen auf dieses KIS zu beschränken. Vorherige Ausschreibungen haben gezeigt, dass diese Anforderung auch von mehr als einem Marktteilnehmer erfüllt werden können Bieterfrage 3: Gemäß "Anlage 00_Teilnahmeantrag_-_Patientenportal" , S. 6 sollen mindestens 3 Unternehmensreferenzen mit Anbindung an das KIS ORBIS angegeben werden. Gehen wir recht in der Annahme, dass auch Referenzen mit anderen KIS gewertet werden, sofern diese über die vom KHZG geforderten Standardschnittstellen angebunden werden? Muss es sich um abgeschlossene Projekte handeln oder können hier auch Projekte in Umsetzung angegeben werden? Antwort zu Bieterfrage 3: Sehr geehrter Bieter, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Anforderungen an die Referenzen sind klar beschrieben und werden für die Bewertung angewendet. Hier der entsprechende Text aus dem Teilnahmeantrag: „ Folgende Mindestreferenzen ist hierbei durch den Bewerber nachzuweisen: • Mindestens 3 Referenzen für die Erbringung von vergleichbaren Leistungen (Beschaffung, Roll-Out/Implementierung, Schulung und Wartung & Support) für ein Krankenhaus in Deutschland mit vergleichbarem Umfang im Zeitraum 2021-2024. • Anbindung an das KIS ORBIS • Die KHZG Muss Kriterien sind im Projekt in Umsetzung oder umgesetzt: o Digitales Aufnahmemanagement o Digitales Behandlungsmanagement • Zusätzliche Anforderungen o Strukturierte Datenübernahme vom PP ins KIS und umgekehrt o Verwendung der PP Funktionen direkt aus dem KIS UI Das KIS ORBIS ist in Deutschland sehr weit verbreitet und deckt mit mehr als 800 Installationen +50% vom gesamten deutschen Markt ab. Wir müssen sicher gehen, dass der Auftragnehmer über die notwendige Erfahrung für ein Projekt in diesem speziellen Umfeld verfügt. Aus diesem Grund und aufgrund der sehr großen Verbreitung von ORBIS KIS und der Interoperabilität der Systeme ist es möglich und angemessen, die Referenzen auf dieses KIS zu beschränken. Vorherige Ausschreibungen haben gezeigt, dass diese Anforderung auch von mehr als einem Marktteilnehmer erfüllt werden können.