Sehr geehrte Damen und Herren, in den Unterlagen liegt ein "Stromliefervertrag Ökostrom" vor, sowie ein Stromliefervertrag für Graustrom. Im Leistungsverzeichnis und den weiteren Unterlagen gibt es keine Information dazu ob Ökostrom oder Graustrom gefordert wird. Bitte bestätigen Sie uns, ob die Lieferung von Ökostrom mit einem Preisvorteil gewertet wird. Vielen Dank für die Beantwortung unserer Frage und freundliche Grüße Antwort: Grundsätzlich können Angebote sowohl für Graustrom als auch für Ökostrom abgegeben werden. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis. Für die Lieferung von Ökostrom wird kein Preisvorteil gewertet. Mit freundlichen Grüßen Vergabestelle