Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erhielten wir nachstehende Bieteranfragen, die wir wie folgt beantworten. Frage 6.1: Da es sich um ein Verhandlungsverfahren handelt, gehen wir davon aus, dass, wenn Sie sich für einen Dienstleister entschieden haben, mit diesem ein gemeinsam erarbeiteter Vertrag geschlossen wird. Können Sie das bestätigen? Frage 6.2: Sie geben in den Unterlagen an, dass kein Anspruch auf Mindestabnahme besteht, könnten wir aber dennoch einen Passus einfügen, der eine Untergrenze an Trägern normiert, und ein Mindestwochenumsatz von 80% des ersten wöchentlichen Rechnungsbetrages nach vollständiger Belieferung vorsieht, um die Kalkulation auch entsprechend attraktiv und realistisch für Sie zu erstellen? Sie werden sicher auf Erfahrungswerte der vergangenen Jahre zurückgreifen können, die dies untermauern können. Frage 7: Aus den aufgeführten Antworten ist leider nicht herausgegangen ob die Fleecejacken J4 und J5 Warnschutz haben müssen oder Sie nur unter der Wetterjacke für Kälte genutzt werden sollte? Warnschutz ja oder nein ? Normenerfüllung 11611 und 61482-1? Frage 8.1: Sie haben auf neue Ausschreibungsunterlagen verwiesen und wir haben uns die Version 2 bereits heruntergeladen. Jedoch ist im Bereich "Teilnahmeantrag" immer noch die Version 1 dargestellt. Bitte teilen Sie uns mit, ob hier eine neue Version vorgesehen ist. Frage 8.2: Das Formular LVG_LSA enthält auf Seite 6 eine Erklärung zur Handwerksrollneeintragung. Muss dies ebenfalls von uns unterzeichnet werden, obwohl wir kein Handwerksbetrieb sind? Frage 8.3: Sie fordern ein ausgefülltes Formular des Formularsatzes zum Landesvergabegesetz LSA "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit", wir können dieses Formular in den Unterlagen nicht ersehen und bitten um Zusendung als Anlage. Beantwortung: Antwort 6.1: Ja, es wird ein gemeinsam erarbeiteter Vertrag geschlossen. Antwort 6.2: Ja, der Passus ist zulässig. Antwort 7: Nein, nicht zwingend notwendig. Sie sollen unter der Wetterjacke nur als Kälteschutz genutzt werden. Antwort 8.1: Hierbei muss zwischen den Teilnahmewettbwerbsunterlagen und dem Teilnahmeantrag unterschieden werden. Teilnahmewettbewerbsunterlagen werden von der Vergabestelle erstellt. Hier wurde gemäß Bieterinformation vom 26.06.2024 die Version 2 zur Verfügung gestellt. Der Teilnahmeantrag ist vom Bewerber zu erstellen. Sofern kein erneuter Teilnahmeantrag eingereicht wird, wird folgerichtig Version 1 des Teilnahmeantrags erstellt und eingereicht. Antwort 8.2: Dieses Formular ist lediglich von Handwerksbetrieben zu unterzeichnen. Für Nicht-Handwerksbetriebe ist ein Vermerk "zur Kenntnis genommen" oder "entfällt" ausreichend. Antwort 8.3: Ein solches Formular existiert nicht. Hier ist der Formularsatz zum Landesvergabegesetz LSA (LVG_LSA_Formulare.pdf), sowie die Eigenerklärung zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemeint (selbst zu erstellen). Mit freundlichen Grüßen Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG