Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erhielten wir nachstehende Bieteranfragen, die wir wie folgt beantworten. Frage 1.1: 1. Auslieferung / Zeitplan: Wann ist die Zusage geplant? Wenn diese erst zu September 2024 erfolgt, ist eine Erstausstattung zum 1.01.25 für 240 Mitarbeiter schwer gewährleistbar, da eine Größenaufnahme stattfinden muss, die Bestellung ausgelöst, Anpassungen sowie Vorwaschungen durchgeführt werden müssen. In der Regel gehen wir gemäß aktueller Lieferstandards eher von 16 Wochen nach Größenaufnahme aus. Wäre das für Sie akzeptabel? Frage 1.2: 2. Muster An einer Stelle der Unterlagen sprechen Sie davon, dass die Muster erst bei Verhandlungen physisch vorgelegt werden sollen (bei Angebotsabgabe reicht digital), an anderer Stelle in den Unterlagen schreiben Sie, dass die Muster bereits mit Angebot (12.7.) vorgelegt werden sollen. Wann hätten Sie gern die Muster? Frage 1.3: 3. Sondergrößen sind bei uns im Preis enthalten; Sonderanfertigungen/Maßanfertigungen jedoch nicht. Hier käme ein Aufschlag dazu. Können Sie das akzeptieren? Frage 1.4: 4. Kleidung Artikel H3: Gemäß den Vorgaben zur Multinorm der Kleidung inkl. Warnschutz können wir Ihnen zwar Lösungen mit einer Spezialkollektion für Gleisbau anbieten, diese erfüllt jedoch Klasse 1 beim Schweißer Schutz (EN ISO 11611), erfüllt aber zudem auch ISO 11612 und IEC 61482-2. Zudem weist diese Speziallösung extra Verschleißlagen auf, um frühzeitigen Austausch zu vermeiden. Wäre dies als Alternativ akzeptabel? Sollte Klasse 2 unbedingt notwendig sein, bitten wir um Nennung eines/mehreer Hersteller/Artikelnummer, die diese Forderung erfüllen. Artikel J4: Auch hat unsere Multinormwetterjacke auch nur Klasse 1 der EN ISO Norm 11611. Siehe oben - Wäre diese Alternative ebenso akzeptabel, um ein Angebot zu machen. Falls nein, sollte dies also ein Ausschlusskriterium sein, können wir nicht anbieten. Gern verweisen wir in diesem Punkt auch auf unsere Frage 6, um die Arbeitsaufgabe vor Ort zu begutachten. Fleecejacke: Mit Fleecejacke sollte nie geschweißt werden. Ist das tatsächlich so angedacht? Allgemein: Bei der Kleidung schreiben Sie davon, dass diese Winter- und Wettergeeignet sein soll. Meinen Sie hier die Erfüllung der EN 343 oder genereller Art? Frage 1.5: 5. Restwerte Sie decken die Regulierung von Restwerten (auf 36 Monate abzuschreiben) in den Unterlagen ab. Wie aber ist mit Kleidung zu verfahren, die z.B. aufgrund von Neueinstellung keine 36 Monate in Nutzung war oder bei Verlust und vorzeitigem Verschleiß frühzeitiger neue Kleidung eingesetzt werden muss. Darf hier ebenfalls (linear) ein Restwert bei Vertragsende angesetzt werden? Oder im letzten Fall zum Zeitpunkt der Verursachung, so dass Sie Kenntnis davon bekommen, dass der Schutz evtl. nicht ausreichend ist und gffs. nachgebessert werden muss, im Sinne der Sicherheit. Frage 1.6: 6. Sie geben an, dass es eine Möglichkeit gibt, vor Ort eine Begehung zu machen. Wäre ein Termin für diese Woche kurzfristig realisierbar? Zeitfenster zw. 10-15 Uhr. Frage 2: gerne möchten wir uns an Ihrer Ausschreibung beteiligen jedoch sehen wir in den Unterlagen keinen Teilnahmeantrag. Im AI Bietercockpit gibt es auch keine Möglichkeit den Teilnahmeantrag auszufüllen. Wir bitten um eine kurze Rückmeldung. Frage 3: Welche Farbkombinationen sind für die Artikel J1, H1, S1 und S3 gewünscht? Frage 4: wir haben folgende Fragen zur Artikelauswahl: H3 - Bund- oder Latzhose zum Schweißen für draußen mit Warnschutz: Ist bei der geforderten Norm 11611 eine Warnschutzklasse 1 statt 2 für Sie annehmbar? H5 - Bund- oder Latzhose (Störlichtbogenfest) mit Warnschutz: Bei dieser Kleidung können wir den geforderten Wetterschutz nicht anbieten, ist dies zwingende Voraussetzung? J3 - Wetterjacke + Fleecejacke mit Warnschutz: Bei dieser Kleidung können wir die Fleecejacke nicht mit den geforderten Wetterschutz anbieten, ist dies zwingende Voraussetzung? J4 - Wetterjacke und Fleecejacke zum Schweißen mit Warnschutz: Ist bei der geforderten Norm 11611 eine Warnschutzklasse 1 statt 2 für Sie annehmbar? Bei dieser Kleidung können wir den geforderten Wetterschutz nicht anbieten, ist dies zwingende Voraussetzung? J5 - Wetterjacke und Fleecejacke (Störlichtbogenfest) mit Warnschutz: Bei dieser Kleidung können wir die Fleecejacke nicht mit den geforderten Wetterschutz anbieten, ist dies zwingende Voraussetzung? Frage 5: bei der Durchsicht der Unterlagen ist uns eine weitere Frage aufgekommen: Sie geben folgendes in Ihrer Ausschreibung an: Alle Bekleidungsteile die ab dem ersten Tag 36 Monate bzw. 156 Wochen durchlaufen haben sind auf 0 abgeschrieben. Gehen wir richtig mit der Annahme, dass die Artikel welche keine 36 Monate durchlaufen haben und somit noch nicht abgeschrieben sind, einen Restwertbetrag am Ende der Vertragslaufzeit haben? Beantwortung: Antwort 1.1: Ein Termin für die Zusage ist u.a. abhängig davon, ob Verhandlungsgespräche durchgeführt werden und von der Anzahl der Teilnehmer sowie dem Umfang der Teilnahmeantrags- und Angebotsauswertung und kann daher nicht konkret benannt werden. Es ist mit einer Dauer von ca. 8 Wochen kalkuliert. 16 Wochen wären akzeptabel. Antwort 1.2: Bei der Angebotsabgabe möchten wir die digitale Form, bei der Verhandlung die physische. Antwort 1.3: Ja, diesen Aufschlag akzeptieren wir. Listen Sie diese Kosten bitte in der Bewertungsmatrix unter „Sonstige Kosten“ / unterschieden nach „Einmalkosten/Wochenmiete“ auf und erläutern Sie die Zusammensetzung. Um die Vergleichbarkeit mit anderen Anbietern herzustellen, gehen Sie bitte von 10 Mitarbeitern aus, welche Maßanfertigungen benötigen. Antwort 1.4: Artikel H3: Die Alternative ist für uns akzeptabel. Artikel J4: Die Alternative ist für uns akzeptabel. Fleecejacke: Das ist korrekt. Da unserer Schweißer aber nicht immer Schweißen, sondern draußen auch andere Arbeiten durchführen, sollen sie mit einer Fleecejacke ausgestattet werden. Wir werden die Mitarbeiter schulen, dass sie niemals mit Fleecejacke schweißen sollen. Allgemein: Hier ist genereller Art gefordert, die EN 343 wurde nicht explizit gefordert. Antwort 1.5: Gemäß Punkt 5.4, letzter Absatz, wird für Kleidung, die keine 36 Monate in Nutzung war ein Zeitwert berechnet. Die Ermittlung des Zeitwertes darf linear erfolgen. Antwort 1.6: Zur Realisierung eines Besichtigungstermins teilen Sie uns bitte mit, ob Sie an einer Begehung interessiert sind. Teilen Sie uns bitte außerdem mit, welche Betriebsobjekte Besichtigt werden sollen. Brückfeld (Hauptwerkstatt / Lager) Sudenburg (Gleisbau / Facility / Stromversorgung) Bushof (Buswerkstatt) Ihre Zu- oder Absage senden Sie uns bitte bis spätestens 02.07.2024, 10:00 Uhr MESZ, über den Vergabemanager zu. Im Anschluss werden Ihnen entsprechende Terminvorschläge zugesandt. Antwort 2: Im Rahmen der Teilnahmeantragseinreichung sind bis zum Ablauf der Teilnahmefrist sämtliche Unterlagen zum Nachweis der Eignung gemäß Bekanntmachungstext einzureichen. Hierzu zählen unter anderem: Eigenerklärungen gemäß Bekanntmachungstext (BT-747/BT-750), Formularsatz LVG LSA, Handelsregisterauszug, Referenz, etc. Antwort 3: Verweis auf Lastenheft Punkt 3.5 „Durch den AN sind dem AG verschiedene, zweifarbige Muster der Berufsbekleidung vorzustellen (mindestens 3 Stück). Shirts und Pullover dürfen auch einfarbig sein. Eine Auswahl der Farben auf Grundlage der vorgestellten Muster wird durch eine Kommission beim AG festgelegt. Die angebotenen Muster sind im Rahmen des Erstangebotes digital einzureichen und im Falle eines Verhandlungsgespräches physisch mitzubringen. Für alle Abteilungen und Bereiche des AG soll es ein einheitliches Farbschema der Berufsbekleidung geben. Daraus folgt, dass sämtliche unter Punkt 4.2 genannten Kleidungstypen diesem Farbschema unterliegen müssen. Eine Ausnahme bildet die Warnkleidung, welche im fluoreszierenden Grundton Orange angeboten werden muss.“ Zusätzliche Bemerkung: MVB-Hausfarbe ist grün. Blau und grau sind in der Werkstatt ebenfalls beliebt. Dies soll hier aber keine Einschränkung darstellen, andere Farben wäre zulässig. Antwort 4: zu H3: Ja, das ist annehmbar. zu H5: Nein, der Wetterschutz ist keine zwingende Voraussetzung. zu J3: Die Fleecejacke soll unter der Wetterjacke getragen werden können. Sofern die Wetterjacke dem Schutz entspricht, muss die Fleecejacke nicht dem Wetterschutz entsprechen. (z.B. Wetterjacke schützt vor Regen, Fleecejacke nicht) zu J4: Ja, das ist annehmbar. Die Kollegen des Gleisbaus draußen, daher ist ein Wetterschutz notwendig. zu J5: Die Fleecejacke soll unter der Wetterjacke getragen werden können. Sofern die Wetterjacke dem Schutz entspricht, muss die Fleecejacke nicht dem Wetterschutz entsprechen. (z.B. Wetterjacke schützt vor Regen, Fleecejacke nicht) Antwort 5: Siehe Antwort 1.5. Mit freundlichen Grüßen Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG