Sehr geehrte Damen und Herren, im o.g. Verfahren wurden Rückfragen gestellt, welche in Form eines Rückfragekataloges (siehe Anhang) entsprechend beantwortet wurden. In diesem Zusammenhang wurden die Vergabeunterlagen hinsichtlich des Formular zur Eigenerklärung geändert und stehen Ihnen mit der Version 3 neu zur Verfügung. An alle Bieter, die bereits ein Angebot abgegeben haben: Sie sind nicht verpflichtet ein neues Angebot einzureichen, da wir keine neue Punkte aufgenommen, sondern lediglich Informationen rausgestrichen haben. Die Angebotsfrist bleibt weiterhin unverändert. Wir bitten um Beachtung und Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen i. V. S. Busch