Sehr geehrte Damen und Herren, es liegt eine Weitere Teilnehmerfrage vor. Nachstehend senden wir Ihne die Frage inkl. Antwort. FRAGE 5: "Frage zur Beantwortung der Frage 6 vom 11.06.2024: Wenn bestimmte Terminschienen einzuhalten sind und der Bewerber Potentiale/Eignungen vorhalten soll, bedeutet das, dass die zeitlichen und personellen Ressourcen auch verbindlich vorzuhalten sind. Unter der Kürze der Zeitschiene ..."Leistungsbeginn am 01.10.2024...Vorlage einer final abgestimmten Ausführungsplanung zum 31.10.2024"... ist eine Bewerbung für 2 Büros, welche sich zeitlich abstimmen müssen (Objektplanung und Tragwerksplanung) erschwert möglich. a) Kann die Terminschiene nicht konkretisiert werden? b) Oder ist eine Bewerbung ohne TW möglich?" ANTWORT 5: a) Die Terminschiene ist zur Feststellung der Eignung lediglich "informativ" benannt (s. ANLAGE 1 Pkt. 4.4 u. a.), mithin "avisierend". Ein geeigneter Bieter sollte sich zunächst und zuvorderst an den "Meilensteinen" und "Arbeitsschritten" orientieren, die zu schaffen sind. Zur 2. Stufe (Angebotsverfahren) wird die Terminschiene konkretisiert, um dann Grundlage eines konkreten Angebotes zu werden. Weitere zeitliche Konkretisierungen ergeben sich i. d. R. aus den weiteren Verhandlungen, so dass hier auch Bieter gehört werden. Es wird zudem Bezug genommen auf die bereits zu diesem Verfahren erteilten Auskünfte, wie bspw.: "In der 1. Stufe des VV geht es um die Eignung eines Bieters. Für das BV könnte es erforderlich sein, dass bestimmte Terminschienen einzuhalten sind und der Bewerber dazu Potentiale / Eignungen vorhalten sollte, mehr nicht. Erst in der 2. Stufe wird im Dienstag, 2. Juli 2024, 10:14 Aktenzeichen: 2024ZVS009 Name der Vergabe: Ersatzneubau Funktionsgebäude Stadion - Maßfelder Weg Nachricht: 2 / 3 Angebotsverfahren der Zeitplan konkretisiert und auch Teil des Kostenangebotes (quantitatives Kriterium) und des Konzeptangebotes (qualitative Kriterium). Im Zuge der avisierten Bieterverhandlungen kann es auch darum gehen, die ersten Entwürfe der Zeit- und Organisationspläne zu optimieren. Die Qualität eines Bieters wird in der 2. Stufe auch danach bewertet. Der derzeitige Zeitplan ist lediglich als erster Entwurf im Rahmen der eigenen Eignung zu bedenken." b) Die Bewerbung zur Eignung ist grds. auch ohne konkrete Benennung der "Subplaner" Tragwerksplanung (unterstellt ist hier, dass "TW" als Kürzel für Tragwerksplanung gemeint ist) möglich. Für den AG sollte zur "Eignung" lediglich ersichtlich sein, welche Leistungen nicht im eigenen Büro übernommen werden (können) bzw. für welche Leistungen "Subplaner" angedacht sind. Konkrete Unterlagen dazu sind als Bestandteil der 2. Stufe vorzulegen, so bspw. eigene Erklärungen der "Subplaner". Zur 1. Stufe hier sind diese für die Eignungsprüfung (noch) nicht erforderlich. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Franziska Wiemer Zentrale Vergabestelle