Sehr geehrte Damen und Herren, es gibt eine weitere Bieterfrage. Nachstehend stellen wir Ihne die Frage inkl. Antwort zur Verfügung. Frage: "Im Pkt. 10 der Anlage 1 werden die Formblätter, welche mit der Bewerbung in Stufe 1 vorzulegenden sind, benannt. Hier steht weiterhin, dass die Anlagen gemäß Bewerbungsbedingungen unter Pkt. 9 aufgezählten Anlagen eingereicht werden sollen. In den Bewerbungsbedingungen gemäß VGV Fbl. 632 ist der letzte Pkt. die Nr. 7. Sind außer den in den Punkten 1-10 der Anlage 1 genannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise weitere Dokumente erforderlich?" Antwort: Unter Pkt. 10 ANLAGE 1 werden 4 Formblätter konkret benannt. In der ANLAGE 1 werden weitere fakultativ und obligatorisch (Pkt. 5 "zwingend") einzureichende Unterlagen und Eignungsansätze benannt. Tatsächlich sind die in ANLAGE 1 unter Pkt. 1 bis 10 benannten Unterlagen usw. ausreichend, um die Eignung nachzuweisen. In der 1. Stufe des VV geht es um die Eignung eines Bieters. Dem AG ist an einem einfachen, von gegenseitigem Respekt getragenen Verfahren gelegen, bei dem die Bewerber mglst. wenig Zeit investieren. Ein Ausschluss wg. fehlender Unterlagen zur Eignung ist nicht das Ziel. Vielmehr soll ein möglichst offener, transparenter Wettbewerb stattfinden. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Franziska Wiemer Zentrale Vergabestelle