Sehr geehrte Damen und Herren, uns liegen weitere Teilnehmerfragen vor. Nachstehend stellen wir Ihnen die Fragen inkl. der Antworten bereit. Frage: Gibt es noch eine Art "Bewerberbogen" oder sollen alle Informationen, die über die Formblätter hinausgehen, formfrei angegeben werden? Antwort: Alle benannten Unterlagen sollen / können formlos erfolgen. Die Art und Weise der Bewerbung obliegen dem Bewerber in der 1. Stufe des VV. Sofern Formblätter in der 1. Stufe der Ausschreibung belliegen sind, sind diese auszufüllen und vorzulegen (ACHTUNG: Ausschlusskriterium). Frage: Wird von der Vergabestelle noch eine Bewerbermatrix zur Verfügung gestellt? Antwort: Es werden zur 1.Stufe (Eignung) keine weiteren Unterlagen gestellt. Die Bewertung "Eignung" erfolgt nach einfachem "Schulnotenprinzip" nach gesamtheitlicher Bewerberqualität. Bei 7 gleichbewerteten Bewerbern erfolgt das LOS-Prinzip, was allerdings auf Grund der Marktlage nicht erwartet wird. Geeignete Bieter werden derart in der 2. Stufe um ein konkretes Angebot ersucht. Das gilt losweise. Frage: Müssen alle besonderen Leistungen (FA, TW, Bauphysik, Brandschutz, ....) auch mit Referenzen bestätigt werden und wenn ja, in welcher Form bzw. mit welcher Voraussetzung? Antwort: Referenzen sind für ähnliche Objekt vorzulegen. Das beinhaltet bestenfalls auch ähnliche organisatorische und fachliche Konstellationen, das ist aber nicht zwingend. Hilfreich könnte es sein, wenn der Bewerber bereits zur 1. Stufe zumindest kundtut, welche (Besonderen) Leistungen er nicht selbst erbringt und bzw. welche er untervergibt. Konkrete Angaben (Formblätter) dazu sind zwingender Inhalt erst in der 2. Stufe (Angebotsverfahren). Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Franziska Wiemer Zentrale Vergabestelle