Sehr geehrte Damen und Herren, uns liegen die ersten Teilnehmerfragen vor. Nachfolgend finden Sie die Fragen inkl. Antworten. Frage: Laut Anlage 1_EIGNUNG_Beschreibungen auf S. 20 werden gefordert mit bestimmten Mindestanforderungen. Es sind hier keine Angaben zur Anzahl der Referenzen sowie zum Leistungszeitraum benannt. Antwort: Der AG will dadurch den Bieterkreis nicht unnötig eingrenzen. Frage: Auf Seite 1 im Formblatt 124 LD heißt es "Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe / haben. Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben benennen:" Antwort: Hierzu gilt: "ANLAGE vor Formblatt" . Es müssen nicht mehr als drei Referenzen benannt werden. Auch eine Referenz genügt zur Eignung. Frage: Gelten diese Forderungen aus dem Formblatt bzw. welche Leistungszeiträume werden anerkannt und gibt es eine minimale bzw. maximale Anzahl an einzureichenden Referenzen? Antwort: s. o. - mind. 1 und max. 3 Referenzen (es obliegt dem Bewerber, auch weitere Referenzen vorzulegen. Frage: Wie sollen die Referenzen dargestellt werden? Gibt es hierfür ein Formblatt bzw. eine Vorgabe, welche Kennwerte angegeben werden müssen? Antwort: Die Art und Weise der Darstellung der Referenzen obliegt dem Bewerber. Der AG stellt dazu keine Formvorgaben. Frage: Aus S. 20 in Anlage 1 heißt es auch, dass "Planungen im Bestand und als Neubau für Sportstätten und Vergleichbares" gewertet werden. Was gilt als vergleichbar? Ist z.B. eine Schule vergleichbar?“ Antwort: Referenzen zu Sportstätten bzw. Gebäude dazu sind grds. gleichgestellt solchen bspw. von Schulen, Kitas o. ä. Die Darstellung der Vergleichbarkeit obliegt dem Bieter - ebenso die Art und Weise der Darstellung dazu, s. o. Frage: In Anlage 1 (Eignung - Beschreibungen) auf Seite 15, Pkt. 4.4 "Planungs- und Bauzeit" sind Termine hinsichtlich Leistungsbeginn sowie Fristen als verbindliche Vertragsbestandteile benannt. Bei einem Leistungsbeginn am 01.10.2024 wird die Vorlage einer final abgestimmten Ausführungsplanung zum 31.10.2024 als kritisch angesehen. Wir bitten um Überprüfung der gesamten Terminschiene einschl. der Bauausführungsfristen. Antwort: In der 1. Stufe des VV geht es um die Eignung eines Bieters. Für das BV könnte es erforderlich sein, dass bestimmte Terminschienen einzuhalten sind und der Bewerber dazu Potentiale / Eignungen vorhalten sollte, mehr nicht. Erst in der 2. Stufe wird im Angebotsverfahren der Zeitplan konkretisiert und auch Teil des Kostenangebotes (quantitatives Kriterium) und des Konzeptangebotes (qualitative Kriterium). Im Zuge der avisierten Bieterverhandlungen kann es auch darum gehen, die ersten Entwürfe der Zeit- und Organisationspläne zu optimieren. Die Qualität eines Bieters wird in der 2. Stufe auch danach bewertet. Der derzeitige Zeitplan ist lediglich als erster Entwurf im Rahmen der eigenen Eignung zu bedenken. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Franziska Wiemer Zentrale Vergabestelle