Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend geben wir Ihnen folgende Bewerberanfrage und deren Beantwortung zur Kenntnis und Beachtung. Frage 1: (…) Sehen wir es richtig, dass die Einreichung des Teilnahmeantrages nicht verpflichtet, ein Angebot auf ein oder beide Lose abzugeben? Antwort 1: Wir verweisen hier noch einmal auf die Bewerberinformation 2 vom 15.04.2024. Konkrete Angebote sind ausschließlich in der zweiten Stufe des Verfahrens einzureichen. Die Einreichung eines Angebotes nach Einreichung des Teilnahmeantrages ist nicht verpflichtend. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Nicole Nebelung Strategische Vergabemanagerin Einkauf Zentrale Ausschreibungsstelle Lieferungen und Dienstleistungen