Seminar: Alles Wichtige zur neuen VOB 2019

Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) plant für Anfang 2019 eine neue VOB/A-Gesamtausgabe. Der erste, zweite und dritte Teil der VOB/A sollen grundlegend überarbeitet und die VOB/C geändert werden. Das Arbeitsprogramm des DVA umfasst des Weiteren die Überprüfung der VOB/B in Hinblick auf das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts.

Diese Vergabe- und Vertragsänderungen sind von enormer Bedeutung für alle Auftragsvergaben, egal ob national oder EU-weit. Hier gilt der Grundsatz: keine Fehler machen! Ausschreibende Stellen müssen insbesondere eine Fördermittelrückforderung vermeiden und Bieter müssen wissen, welche formellen Fehler zum Ausschluss ihres Angebotes führen können.

Das aktuelle Seminar zur VOB 2019 zeigt auf, was sich konkret für die Praxis ändert und wie die neuen Vergabevorschriften möglichst effektiv gehandhabt werden können.


Lektionen

  • Öffentlicher Submissionstermin vs. nichtöffentliche Angebotseröffnung
  • Gleichrang von Öffentlicher Ausschreibung und Beschränkter Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
  • Erleichterungen beim Eignungsnachweis
  • Nachforderung von fehlenden Unterlagen und Erklärungen
  • Umgang mit mehreren Hauptangeboten
  • Direktauftrag
  • Best Practice nach neuem Vergaberecht – Welche neuen Probleme und Lösungsansätze gibt es?
  • Neue technische Normen
  • Erleichterungen beim Auslandsbau
  • ANBest-P 2018
  • Umsetzungsstand UVgO


Zielgruppen

  • Auftragnehmer
  • Auftraggeber

Allgemeine Informationen

Mit der Teilnahme an den evergabe.de-Seminaren erhältst Du ein Teilnahmezertifikat als Beleg Deiner neu erworbenen Kompetenzen.
Im Teilnehmerpreis enthalten sind zudem die Seminarunterlagen, Pausenverpflegung und Getränke.
Wir sichern Dir durch eine begrenzte Teilnehmerzahl den Fokus auf die beschriebenen Inhalte zu. Im direkten Kontakt mit dem Referenten erhältst Du Antworten auf Deine entstehenden Fragen.

Kostenfreie Stornierungen sind bis zwei Wochen vor Seminartermin möglich. Danach kann in Vertretung ein anderer Teilnehmer angemeldet werden. Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns die Absage von Seminaren, zum Beispiel bei zu geringer Teilnehmerzahl oder Ausfall eines Dozenten, vorbehalten.

Kein passender Termin dabei?

Wir benachrichtigen Sie, sobald es neue Termine zu diesem Thema gibt!