Seminar: Neue HOAI 2021 – Auswirkungen auf Abrechnung und Vertragsgestaltung

Der Gesetzgeber musste nach dem EuGH-Urteil vom 4.7.2019 reagieren und die HOAI reformieren. Am 7.8.2020 wurde der erste Entwurf für eine neue HOAI veröffentlicht. Dem Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) hat der Bundesrat am 06.11.2020 zugestimmt. In dem Seminar werden die neuen Regelungen der HOAI 2021 vorgestellt. Die Auswirkungen der HOAI 2021 auf die Abrechnung und auf die Vertragsgestaltung werden anhand konkreter Fallbeispiele beschrieben, so dass die neue HOAI 2021 nach ihrem Inkrafttreten sofort angewendet werden kann.

Neben praktischen Hinweisen und dem Ausblick auf das weitere Gesetzgebungsverfahren erhalten die Teilnehmer ein Update zur aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vom 14.5.2020 zum Umgang mit HOAI-Altfällen.


Lektionen

- Überblick über die neuen Regelungen der HOAI 2021

- Weiteres Gesetzgebungsverfahren

- Vertragsgestaltung nach Inkrafttreten der HOAI 2021: Auswirkungen auf Vergabeverfahren der öffentlichen Hand, Auswirkungen auf die Verträge privater Auftraggeber

- Auswirkungen auf die Honorarabrechnung: Angemessenheit oder Dumping?

- Aktuelle Rechtsprechung zu Altfällen: BGH-Beschluss vom 14.5.2020, EuGH-Urteil vom 4.7.2019 und die Folgen


Zielgruppen

  • Architekten
  • Auftraggeber
  • Ingenieure
  • Öffentliche Verwaltungen

Allgemeine Informationen

Mit der Teilnahme an den evergabe.de-Seminaren erhältst Du ein Teilnahmezertifikat als Beleg Deiner neu erworbenen Kompetenzen.
Im Teilnehmerpreis enthalten sind zudem die Präsentationsunterlagen in digitaler Form, sowie Pausenverpflegung und Getränke. Du erhältst ca. 1 Woche vor dem Veranstaltungstermin einen Link zu den Unterlagen. 
Wir sichern durch eine begrenzte Teilnehmerzahl den Fokus auf die beschriebenen Inhalte zu. Im direkten Kontakt mit dem Referent erhältst Du Antworten auf Deine entstehenden Fragen.

Kostenfreie Stornierungen sind bis zwei Wochen vor Seminartermin möglich. Danach kann in Vertretung ein anderer Teilnehmer angemeldet werden. Die Stornierungserklärung bedarf der Schriftform. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns die Absage von Seminaren, zum Beispiel bei zu geringer Teilnehmerzahl oder Ausfall eines Dozenten, vorbehalten.

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