Seminar: Die rechtssichere Vergabe von Lieferungen und Leistungen – europaweit und national

Das Seminar vermittelt einen Ein- und Überblick über die aktuellen und maßgeblichen vergaberechtlichen Bestimmungen für Ausschreibungen unterhalb, aber auch oberhalb der Schwellenwerte. Die Seminarteilnehmer werden auf übliche Fallstricke und häufige Fehlerquellen hingewiesen. Das betrifft sowohl das Erstellen von Ausschreibungsunterlagen als auch die Angebotserstellung.

Seit dem Inkrafttreten der Vergaberechtsreform zum 18. April 2016 finden die Bestimmungen der VOL/A, Abschnitt 2 keine Anwendung mehr. Die Ausschreibung von Lieferungen und Leistungen erfolgt jetzt nach den 82 Paragrafen der völlig neu gefassten Vergabeverordnung (VgV). Das Seminar stellt Dir einerseits die Struktur der neuen Vergabeverordnung vor und vermittelt andererseits die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse für das rechtssichere Anwenden. Dabei wird insbesondere die aktuelle Spruchpraxis der Nachprüfungsbehörden berücksichtigt.

Auch im Unterschwellenbereich kündigen sich grundlegende Änderungen an. Im Februar 2017 wurde die Unterschwellenvergabeordnung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Bundesanzeiger bekanntgemacht und findet seitdem nach und nach Anwendung in den Bundesländern.

In dem Seminar werden vor allem der Gleichrang vom Offenen und Nicht offenem Verfahren besprochen. Hinzukommen die neuen Möglichkeiten des Verhandlungsverfahrens, die Grundsätze der E-Vergabe und die Prüfung der Eignung. Außerdem geht der Referent auf die Zulässigkeit und Reichweite der Eignungsleihe, sowie die Prinzipien der Zuschlagserteilung ein. Die Kenntnis des neuen Vergaberechts ist unabdingbar, um künftig Ausschreibungen rechtskonform zu gestalten besziehungsweise sich erfolgreich an Ausschreibungsverfahren zu beteiligen.

Auch exklusiv als Inhouse-Schulung möglich! Ob Präsent oder Online – gern erstellen wir Dir ein individuelles Angebot: seminare@evergabe.de


Lektionen

A. Einführung

I. Das neue Vergaberecht im Überblick

  • Oberschwellenbereich (GWB, VgV, VOB/A-EG)
  • Unterschwellenbereich (Unterschwellenvergabeordnung, Haushaltsrecht, LandesvergabeG, VOL/A, VOB/A)

II.  Überblick über die Vergaberechtsreform 2016

  • Novellierung §§ 97 ff. GWB
  • VOL/A-EG & VOF = VgV   
  • Verbleib der VOB/A-EG
  • KonzVO, SektVO

B. Vorgaben für Vergabeverfahren nach der Reform

I. Oberschwellenbereich

1. Anzuwendende Normen

  • §§ 97 ff. GWB, VgV (für Leistungen und freiberufliche Leistungen)

2. Inhaltliche Änderungen durch die neue VgV

a) Allgemeine Bestimmungen

  • Verfahrensarten und ihr Anwendungsbereich
  • Grundsätze der Losvergabe
  • Anforderungen an Unternehmen (Eignung/Eignungsleihe)
  • Neue Ausschlusstatbestände
  • Zuschlagskriterien und deren Anwendung

b) Umweltauswirkungen bei Straßenfahrzeugen/energierelevante Leistungen
c) Verfahren bei Architekten- und Ingenieurleistungen

II.  Unterschwellenbereich

  • Anwendungsbereich und Regelungen der Unterschwellenvergabeverordnung
  • Vergabe von Lieferung und Leistungen nach aktuellem Recht (Haushaltsrecht, LandesvergabeG,, VOL/A, Abschnitt 1)

C. Fazit und Ausblick


Zielgruppen

  • Architekten
  • Auftragnehmer
  • Auftraggeber
  • Berater
  • Ingenieure
  • Öffentliche Verwaltungen
  • Rechtsanwälte
  • Zuwendungsempfänger (öffentliche / private Auftraggeber)

Allgemeine Informationen

Mit der Teilnahme an den evergabe.de-Seminaren erhältst Du ein Teilnahmezertifikat als Beleg Deiner neu erworbenen Kompetenzen.
Im Teilnehmerpreis enthalten sind zudem die Seminarunterlagen, Pausenverpflegung und Getränke.
Wir sichern Dir durch eine begrenzte Teilnehmerzahl den Fokus auf die beschriebenen Inhalte zu. Im direkten Kontakt mit dem Referent erhältst Du Antworten auf Deine entstehenden Fragen.

Kostenfreie Stornierungen sind bis zwei Wochen vor Seminartermin möglich. Danach kann in Vertretung ein anderer Teilnehmer angemeldet werden. Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns die Absage von Seminaren, zum Beispiel bei zu geringer Teilnehmerzahl oder Ausfall eines Dozenten, vorbehalten.

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