Zentrale Beschaffung Feuerwehrfahrzeuge in Bayern
Der Freistaat Bayern investiert ab dem Jahr 2025 über 22 Millionen Euro zusätzlich in die Förderung der Feuerwehren. Ziel dieser finanziellen Aufstockung ist es, die Kommunen zu entlasten, Bürokratie abzubauen und den Brand- und Katastrophenschutz zu stärken. Eine der weitere Neuerungen ist die zentrale Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen.
Reform des Beschaffungswesen von Feuerfahrzeugen
Der Freistaat Bayern übernimmt künftig die zentrale Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen. Dies senkt die Kosten und reduziert den Aufwand für Ausschreibungen. Beispiele aus anderen Bundesländern zeigen, dass durch diese Maßnahme Einsparungen von bis zu 150.000 Euro pro Fahrzeug möglich sind. Trotz dieser zentralen Lösung bleibt es den Kommunen möglich, Fahrzeuge auch weiterhin eigenständig auszuschreiben.
WEBINAR
Zuwendungsvergaberecht – Wie behalten Zuwendungsempfänger ihre Fördermittel?
In diesem Webinar lernst Du die wichtigsten Aspekte des Zuwendungsvergaberechts kennen, um Fördergelder erfolgreich zu verwalten und kostspielige Fehler zu vermeiden. Sichere so den Erfolg Deiner Projekte und Deines Budgets.
Mehr erfahrenVerbesserungen bei der Förderung von Feuerwehrhäusern
Zusätzlich zur zentralen Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen in Bayern, wir auch die Förderung von Feuerwehrhäusern verbessert:
- Gemeinsame Projekte mehrerer Kommunen erhalten zusätzlich einen Förderzuschlag von 10 Prozent.
- Generalsanierungen werden künftig mit den gleichen Festbeträgen wie Neubauten unterstützt.
- Erstmals werden auch geschlechtergetrennte Sanitärräume in bestehenden Feuerwehrhäusern gefördert.
- Der Festbetrag für Stellplätze steigt von 121.000 Euro auf 160.000 Euro für die ersten beiden Stellplätze.
Weitere Änderungen
Die Förderbeträge für Standardfahrzeuge wie TSF, TSF-W, MLF und LF10 werden ab 2025 um 25 Prozent angehoben. Auch Spezialfahrzeuge, die besonders in Regionen mit hoher Einsatzbelastung – etwa an Autobahnen – benötigt werden, erhalten höhere Zuschüsse.
Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die Altersgrenze im aktiven Feuerwehrdienst. Diese wird auf 67 Jahre angehoben und kann bei Bedarf um bis zu drei Jahre verlängert werden. Zusätzlich entfällt die bisherige vierjährige Wartezeit für die Wahl zum Kommandanten.
Quelle: TVA Ostbayern