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Beschluss OLG Rostock zu Wettbewerb in Corona-Krise

Auch bei in der Corona-Krise begründeten Beschaffungen von äußerster Dringlichkeit muss ein zumindest eingeschränkter Wettbewerb geschaffen werden. Dies hat noch einmal das OLG Rostock in seinem Beschluss vom 09.12.2020 (17 Verg 4/20) klargestellt. Danach ist das gänzliche Absehen von einer Vergabe nach wettbewerblichen Grundsätzen auch bei Vorliegen der Voraussetzungen für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb unzulässig. Das heißt, die Beauftragung eines Unternehmens, ohne auch nur an andere potentielle Bieter heranzutreten, kann einen Verstoß gegen den Wettbewerbsgrundsatz darstellen.

Der dieser Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt stellte sich wie folgt dar:
Der öffentliche Auftraggeber beauftragte im Wege einer Direktvergabe ein Unternehmen mit der Durchführung von anlasslosen Corona-Tests in Alten- und Pflegeheimen. Die spätere Antragstellerin betreibt ein labormedizinisches Versorgungszentrum und konnte ebenfalls Corona-Tests durchführen; dies hatte sie dem Auftraggeber, frühzeitig mitgeteilt. Ein wettbewerbliches Vergabeverfahren wurde anschließend jedoch nicht durchgeführt. Vielmehr erfuhr die Antragstellerin von dem geschlossenen Vertrag erst durch eine Pressemeldung. Hierin sah sie einen Vergaberechtsverstoß – wie sich herausstellen sollte, zu Recht.

Wichtig ist also, insbesondere vor dem Hintergrund der in vielen Bundesländern und auch im Bund gelockerten vergaberechtlichen Regelungen, auch im Falle eines akuten Beschaffungsbedarfs nicht gänzlich auf Wettbewerb zu verzichten. Die Direktvergabe an einen von vornherein alleinig angesprochenen Marktteilnehmer kann immer nur ultima ratio sein. Zwar können kurzfristige Beschaffungsbedarfe im Kontext der Corona-Pandemie einen Anwendungsfall des § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV darstellen, worauf sowohl die Europäische Kommission als auch das Bundeswirtschaftsministerium hingewiesen haben. Bei der Annahme äußerster Dringlichkeit, im Sinne dieser Vorschrift, ist angesichts ihres engen Ausnahmecharakters jedoch Zurückhaltung geboten.

Dies dürfte umso mehr gelten, als inzwischen mit jedem weiteren Tag des Andauerns der Corona-Lage immer weniger von einer unvorhergesehenen Situation die Rede sein dürfte.

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