Wertgrenzen für Bauleistungen erhöht – vereinfachte Vergabe bis Ende 2025 möglich
Die Bundesregierung hat vorübergehend die Wertgrenzen für Bauleistungen gemäß VOB/A § 3a angehoben. Öffentliche Auftraggeber profitieren dadurch von vereinfachten Verfahren. Trotz der erleichterten Verfahren gelten weiterhin die Grundsätze der Vergabe: Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit müssen eingehalten werden. Auch die Dokumentationspflicht bleibt bestehen.
Neue Wertgrenzen für die Vergabe von Bauleistungen
Ab sofort können Bauleistungen bis zu einer Wertgrenze von 15.000 Euro per Direktauftrag vergeben werden. Eine förmliche Ausschreibung ist in diesem Rahmen nicht erforderlich. Für freihändige Vergaben wurde die Wertgrenze ebenfalls angepasst. Bis zu einem Netto-Wert von 25.000 Euro dürfen Bauleistungen ohne formellen Wettbewerb vergeben werden.
Erhöhung der Wertgrenzen für Bauleistungen befristet
Die neue Regelung zur Anpassung der Wertgrenzen bei Bauleistungen ist befristet. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2025. Danach gelten wieder die bisherigen Grenzen.

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