Weiterentwicklung Onlinezugangsgesetz
Die Digitalisierung der Verwaltung und die Cybersicherheit sollen in Deutschland gestärkt und weiter ausgebaut werden. Das Bundesministerium des Innern und Heimat hat hierfür ein Digitalprogramm vorgestellt, mit dem diese Projekte bis 2025 vorangebracht werden sollen.
Hierfür soll das am 30. Januar 2021 in Kraft getretene Onlinezugangsgesetz (OZG) weiterentwickelt und finanziell über 2022 hinaus gesichert werden. Das OZG bildet den rechtlichen Rahmen für die Digitalisierung aller Verwaltungsleistungen. Um rechtliche Hürden bei der Digitalisierung künftig zu vermeiden, sollen alle Gesetze einem Digitalcheck unterzogen werden. Dabei soll geprüft werden, ob sie das „Leben einfacher und digitaler machen“.
Auch die Folgen des Krieges in der Ukraine und die damit verbundenen Zusammenhänge der äußeren und inneren Sicherheit haben Einfluss auf das Digitalprogramm. So soll verstärkt in die Cyber- und Informationssicherheit investiert werden. Parallel dazu soll das Bundesamt für Informationssicherheit zur Zentralstelle ausgebaut werden.
Mit Open Data plant Bundesinnenministerin Nancy Faeser die Datenpolitik der Verwaltung offener und zugänglicher zu gestalten. Damit soll die digitale Souveränität des Staates gefestigt werden.
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